Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4840
BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01 (1) (https://dejure.org/2003,4840)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - XI ZR 357/01 (1) (https://dejure.org/2003,4840)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01 (1) (https://dejure.org/2003,4840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung eines Richters am Bundesgerichtshof (BGH) wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitwirkung an angefochtener Entscheidung oder am Nichtannahmebeschluss - Einnahme eines für die Partei ungünstigen Rechtsstandpunktes durch den Richter - Beteiligung an in ...

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesgerichtshof; Anfechtung der Ablehnung des Befangenheitsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Befangenheit eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 848
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Die Beurteilung, ob die Partei das Vorbringen hinsichtlich des geltend gemachten Ablehnungsgrundes angesichts gegenteiliger Darstellungen des abgelehnten Richters und gegebenenfalls der übrigen Prozessbeteiligten glaubhaft gemacht hat, ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (BGH, Beschl. v. 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    a) Sollte die von dem Beschwerdegericht nachzuholende Würdigung dazu führen, dass sich das Beschwerdegericht weder zur Bejahung noch zur Verneinung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit in der Lage sieht (non liquet), führte dies nicht dazu, dass gleichwohl von einer Glaubhaftmachung der die Besorgnis der Befangenheit begründenden Behauptung des Ablehnenden auszugehen wäre (wie hier etwa OLG Düsseldorf, MDR 2009, 404, 405; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 44 Rn. 5; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 44 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 322/01, juris Rn. 19; Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 850; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 221, 222; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 294 Rn. 3; aA …
  • OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem

    Dabei rechtfertigt eine der Partei ungünstige Rechtsauffassung grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit nicht (BGH NJW 1998, 612), auch nicht bei Verfestigung der bisherigen Spruchpraxis zu einer ständigen Rechtsprechung (BGH WM 2003, 848), ohne dass es grundsätzlich auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung ankäme (BGH NJW-RR 2012, 61).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung

    Zwar handelt es sich bei der Frage, ob durch die anwaltliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten die Richtigkeit seiner Darstellung zum Gesprächsinhalt des Telefonats vom 12.09.2006 glaubhaft gemacht ist, um einen Akt wertender richterlicher Erkenntnis (vgl. BGH WM 2003, 848).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 457/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

    Die Besorgnis der Befangenheit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit einen Rechtsstandpunkt einnimmt, der der ablehnenden Partei ungünstig ist (vgl. zB BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 28.11.2012 - V ZB 286/11

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Darlegung der Verletzung des

    Gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsmittel gegeben (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Eine sachlich urteilende Partei in der Lage des Klägers würde erwägen, dass die von ihr vorgetragene Rechtsauffassung die abgelehnte Richterin schlicht bisher nicht zu überzeugen vermochte, weil sie deren Voraussetzungen für bisher nicht erwiesen hält (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003, Az.: XI ZR 357/01, WM 2003, 848).
  • OLG Hamm, 29.03.2018 - 1 W 12/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Vertretung eines angeblich

    Es soll nur verhindern, dass ein Richter über eine Rechtssache entscheidet, der die zur Entscheidung stehenden Fragen - und damit auch seine bisher vertretene Ansicht - im Lichte der ihm unterbreiteten Argumente nicht unvoreingenommen und kritisch prüft und den Eindruck hervorruft, in seiner Ansicht festgelegt oder gegenüber einer Partei ablehnend gesonnen zu sein (BGH Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01 -, Rn. 11 Juris).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 356/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

    Die Besorgnis der Befangenheit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit einen Rechtsstandpunkt einnimmt, der der ablehnenden Partei ungünstig ist (vgl. zB BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 222/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

    Die Besorgnis der Befangenheit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Richter in seiner bisherigen Spruchtätigkeit einen Rechtsstandpunkt einnimmt, der der ablehnenden Partei ungünstig ist (vgl. zB BGH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 1065/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 26.21

    Corona; Fitnessstudio; Ermächtigungsgrundlage; epidemische Lage von nationaler

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 563/19

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 706/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • BGH, 09.12.2020 - VI ZR 1121/20

    Befangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die

  • OLG Stuttgart, 28.09.2020 - 6 W 48/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aussetzung des Verfahrens und

  • OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04

    Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

  • OLG Karlsruhe, 04.06.2019 - 10 W 9/18

    Zulässigkeit von sofortiger Beschwerde gegen Befangenheitsentscheidung eines

  • OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21

    Befangenheitsgesuch; Ablehnung des Spruchkörpers; Gruppenbetroffenheit;

  • LG Bonn, 04.05.2007 - 15 O 85/07

    Richterablehnung, Glaubhaftmachung

  • LG Paderborn, 26.01.2012 - 3 O 56/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aufwachsens des Richters und

  • LG Hamburg, 08.04.2009 - 304 T 14/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht